Gefährliche Gesundheitskarte

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

auf Einladung der Initiative „Stoppt die e-Card“ fand am Mittwoch dieser Woche eine Tagung in Berlin statt, bei der ich – als erklärte Kritikerin der Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) – selbst dabei war. Ich war beeindruckt von der informativen Veranstaltung und den Vorträgen der Experten, die einiges an Sprengkraft hatten.

So hat Prof. Dr. Hartmut Pohl, Sprecher des Präsidiumsarbeitskreises „Datenschutz und IT-Sicherheit“ der Gesellschaft für Informatik (GI) absolut überzeugend dargestellt, dass die Online-Speicherung sensibler Patientendaten mit großen Risiken verbunden ist. „Die Daten sind komplett unsicher“, so seine Einschätzung als Datenschutzexperte. Vor allem in der Verbindung von Patientendaten und anderen personenbezogenen Daten, die im Internet auf diversen Servern zur Verfügung stehen – man denke nur an Online-Banking und Online-Shopping – ergibt sich für die Zukunft ein Bild vom gläsernen Menschen, das entsprechenden Horror-Szenarien aus Science Fiction-Filmen erschreckend nah kommt.

Dass es auch für uns Ärzte im Zuge der Digitalisierung im Gesundheitswesen wenig zu gewinnen gibt, hat unser österreichischer Kollege Dr. Christian Euler, Präsident des österreichischen Hausärzteverbands, im Rahmen der Tagung aufgezeigt. So müssen unsere Kollegen in Österreich Euler zufolge beispielsweise zunächst auf die elektronische Freigabe der jeweiligen Krankenkasse warten, bevor sie einem Patienten eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausstellen dürfen. An dieser Stelle wird die elektronische Anbindung unserer Praxen zu einer – mehr oder weniger – langen Leine, an der uns die Krankenkassen führen wollen. Meiner Meinung nach ist dies ein massiver Eingriff in die freie Ausübung des Arztberufs!

Neben diesen beiden Vorträgen gab es noch viele weitere aufschlussreiche Statements. Mein persönliches Fazit zur Tagung: Aufgrund der auf dem Kongress beschriebenen Risiken betrachte ich es als unsere Pflicht, Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch weiterhin auf die mit der eGK verbundenen Gefahren hinzuweisen. Gleichzeitig versuchen wir bei den politischen Entscheidungsträgern ein Umdenken zu erreichen, so dass der weitere Einsatz dieses teuren – und für unser vertrauensvolles Arzt-Patienten-Verhältnis zerstörerischen – elektronischen Mediums doch noch gestoppt wird. Denn unsere Patienten brauchen keine elektronischen „Fußfesseln“ ihrer Krankenkasse, sondern ihre Ärzte!

Viele Grüße

Ihre Ilka Enger (für den Vorstand der KVB)

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Nicht einen ganzen Berufsstand kriminalisieren

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am heutigen Mittwoch findet zum Thema Betrug im Gesundheitswesen eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages statt. Die SPD-Fraktion hat dazu einen Antrag mit dem Titel „Korruption im Gesundheitswesen wirksam bekämpfen“ eingebracht. Darin heißt es unter anderem, dass den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland durch Korruption ein Schaden in einer Größenordnung zwischen 5 und 18 Milliarden Euro pro Jahr entstehe. Basis für diese Aussage ist ein Report des „European Healthcare Fraud and Corruption Network“. Schaut man sich diesen Report einmal genauer an, so fällt auf, dass gar keine Daten aus Deutschland mit in die Analyse eingeflossen sind. Vielmehr wurden lediglich Daten aus den USA, Großbritannien, Frankreich, Belgien, den Niederlanden und Neuseeland verwendet. Eine Vergleichbarkeit mit unserem Gesundheitssystem steht daher schon einmal durchaus in Frage.

Hinzu kommt, dass gerade unser System sich durch eine enorme Komplexität auszeichnet, was nicht zuletzt an einer gigantischen Regelungsdichte liegt. In immer kürzeren Zeitabständen verlaufende Gesundheitsreformen sind ein weiterer Grund dafür, dass kaum noch jemand das gesamte System mit all seinen Verästelungen überblicken kann. Insofern ist es kein Wunder, wenn auch so mancher niedergelassene Arzt oder Psychotherapeut den Überblick verliert. Um eines deutlich zu sagen: Wir wollen keinen Persilschein für unsere Kolleginnen und Kollegen in den Praxen. Aber man sollte die Kirche doch im Dorf lassen. In den Jahren 2010/2011 hatten wir in Bayern exakt 35 Vorfälle zu verzeichnen, bei denen die bei uns eingerichtete Stelle zur Bekämpfung des Fehlverhaltens im Gesundheitswesen – die sogenannte 81a-Stelle – die Staatsanwaltschaft einschalten musste. Und das bei rund 24.000 Vertragsärzten und -psychotherapeuten sowie rund 20 Millionen Behandlungsfällen pro Quartal in Bayern.

Es liegt ganz klar in unserem Interesse, „schwarze Schafe“ in den eigenen Reihen zu identifizieren, um die völlig korrekt arbeitenden und abrechnenden Kolleginnen und Kollegen zu schützen. Aber wir warnen davor, einen ganzen Berufsstand öffentlich zu kriminalisieren. Denn so werden wir nie den Nachwuchs bekommen, den wir dringend für die Patientenversorgung benötigen.

Ihr Vorstand der KVB

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Bundestag stimmt über Abschaffung der Praxisgebühr ab

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

endlich ist das Thema im Deutschen Bundestag angekommen: Auf Antrag der Bundestagsfraktion DIE LINKE stimmen die Parlamentarier heute darüber ab, ob die Praxisgebühr abgeschafft werden soll.

Wir haben uns zu diesem Thema ja in der letzten Zeit schon verschiedentlich geäußert – unter anderem in einer Presseinformation vom 11.03.2012. Darin stellen wir klar: „Die Gebühr, die von unseren Kolleginnen und Kollegen im Auftrag und für die Krankenkassen eingezogen wird und deshalb besser Kassengebühr heißen müsste, hat keinerlei Steuerungswirkung, ist unsozial und sorgt für erhebliche bürokratische Belastungen, die gerade am Quartalsanfang zu Wartezeiten in den Praxen führen können. Zudem ist das Mahnwesen bei säumigen Zahlern – in Bayern sind dies über 40.000 pro Quartal – ausgesprochen aufwändig und kostspielig. Es wäre ein Sieg der Vernunft, wenn die im Jahr 2004 von der damaligen Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt eingeführte Praxisgebühr jetzt endlich ad acta gelegt würde.“

Die Praxisgebühr ist ein wahres Bürokratiemonster! Wir Ärzte und unsere Praxismitarbeiter leiden darunter. Das zeigt unter anderem auch die Statistik der Anlaufstelle für Bürokratieabbau, die im Herbst letzten Jahres in der KVB eingerichtet wurde: Jeder vierte, der sich bei der Anlaufstelle für Bürokratieabbau gemeldet hat, hat sich über die Praxisgebühr beschwert. In der aktuellen Ausgabe unseres Politjournals Impuls haben wir zudem ausführlich dargestellt, welchen enormen Aufwand das „Bürokratiemonster Praxisgebühr“ für die Ärzteschaft verursacht.

Auch die Freie Allianz der Länder-KVen (FALK), der die KVB angehört, hat die Abschaffung der Praxisgebühr gefordert, wie in einer Pressemitteilung vom 12.03.2012 nachzulesen war.

Es ist nun dringend Zeit, dieses Bürokratiemonster zu beerdigen. Hoffen wir, dass die Bundestagsabgeordneten heute unser aller Votum folgen und die Praxisgebühr endlich abschaffen!

Ihr Vorstand der KVB

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Initiative wider den Bürokratiewahnsinn

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wieder einmal ist Ihre Unterstützung gefordert. Unser Kollege Dr. Tobias Neuhauser hat eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht. Der Titel lautet: Gesundheitswesen – Kontrolle der Verwaltungs- und Bürokratiekosten der Krankenkassen. Es geht darin um die in einer viel zitierten Studie von A.T. Kearney ausführlich dargelegten, gigantischen Aufwände für Bürokratie in unserem Gesundheitswesen – und vor allem darum, wie man diese besser kontrollieren und begrenzen kann. So schlägt Kollege Neuhauser vor, zum einen die gesamten Verwaltungskosten im Gesundheitssystem transparent und offen darzulegen und zum anderen den Bundesrechnungshof mit der Kontrolle der Verwaltungs- und Bürokratiekosten der Krankenkassen zu beauftragen.

Falls Sie befürchten, mit einer solchen Petition könne man in der Politik wenig ausrichten, möchten wir Sie auf die letzte Petition von Dr. Neuhauser hinweisen. Diese hatte sich mit der von uns auch vehement kritisierten Einführung der Ambulanten Kodierrichtlinien befasst und eine überwältigende Zustimmung erhalten. Letztlich hat diese Petition sicher auch einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, dass der damalige Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler die umstrittenen Kodierrichtlinien auf Eis gelegt hat.

Eine hohe Beteiligung an der neuen Petition wird zumindest dazu führen, dass in der Politik und der Öffentlichkeit das Thema „Bürokratie im Gesundheitswesen“ weiter diskutiert wird – und das ist gut und wichtig!

Wenn Sie dieses Anliegen unterstützen wollen, dann tragen Sie sich einfach online als Mitzeichner der Petition ein.

Ihr Vorstand der KVB

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Petition zum Schutz des Vertrauensverhältnisses von Arzt und Patient

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Vertrauensverhältnis von Arzt und Patient ist ein wesentliches Gut, oft sogar die Grundlage für eine gute medizinische Versorgung. Darum können wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Oktober letzten Jahres nicht nachvollziehen, mit der das oberste Gericht dieses Landes bestätigt hat, dass der Gesetzgeber uns Ärzte quasi für „Berufsgeheimnisträger zweiter Klasse“ erklärt.

Denn anders als bei Rechtsanwälten, Seelsorgern oder Abgeordneten gilt für uns Ärzte im Zusammenhang mit Abhöraktionen bei Menschen, die einer schweren Straftat verdächtigt werden, kein „absolutes Beweiserhebungs- und -verwertungsverbot“. Die Ermittlungsbehörden haben vielmehr „im Einzelfall nach Verhältnismäßigkeitsgrundsätzen das Bestehen eines Beweiserhebungs- und -verwertungsverbots zu prüfen“. Das heißt im Klartext: Wenn es Ermittler für nötig halten, können eigentlich vertrauliche Gespräche zwischen Arzt und Patient abgehört und die Erkenntnisse aus dieser Abhöraktion juristisch verwertet werden.

Dies läuft dem Sinn der ärztlichen Schweigepflicht zuwider. Zudem ist es nicht plausibel, warum der Kontakt von Abgeordneten und Bürgern mehr Vertraulichkeit genießen sollte als der Kontakt von Ärzten und ihren Patienten. Unsere Patienten vertrauen uns intimste Details ihre Gesundheit betreffend an. Die Vertrauensbasis, die es dafür braucht, darf nicht beschädigt werden.

Darum begrüßen wir als Ärzte die Petition „Strafprozessordnung – Berufsgeheimnisträgerschutz für Ärzte“ vom 12.12.2011, die Kollege Philipp Roth beim Deutschen Bundestag eingebracht hat. Sie finden die Petition hier: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=21612. Bitte beachten Sie: Die Mitzeichnungsfrist läuft nur noch bis zum 15. Februar 2012.

Ihr Vorstand der KVB

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Fiktiv zugelassene Arzneimittel: Vorsicht, Regressgefahr!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Thema „fiktiv zugelassene Arzneimittel“ hat in der letzten Zeit eine gewisse Brisanz entwickelt. Denn einige Krankenkassen sind – auch in Bayern – dazu übergegangen, Regressforderungen für die Verordnung von diesen Arzneimitteln zu stellen.

Juristisch gesehen kann man dagegen leider nicht viel machen … Denn: Das Bundessozialgericht hatte 2005 festgestellt, dass die Gesetzlichen Krankenkassen nicht verpflichtet sind, die Kosten für Arzneimittel zu übernehmen, die nur „fiktiv“ zugelassen sind. Dabei handelt es sich um Arzneimittel, die bereits vor 1978 auf dem Markt waren und für die aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen ein Nachzulassungsverfahren nötig wurde, welches bis heute noch nicht abgeschlossen ist. Mehr dazu lesen Sie in der neuesten Ausgabe von „Verordnung aktuell“. 

Um Sie vor drohenden Regressen zu schützen, haben unsere Apotheker in der KVB – die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pharmakotherapieberatung – für Sie eine Übersicht von fiktiv zugelassenen Präparaten erstellt, für die von den Krankenkassen Rückforderungsanträge gestellt werden. Eine entsprechende Aufstellung finden Sie auch in der Ausgabe 3/2012 der KVB INFOS, die Anfang März erschienen ist. Zudem erhalten alle betroffenen Praxen mit dem Honorarbescheid für das dritte Quartal 2011 eine praxisindividuelle Auswertung ihrer Verordnungsdaten zur Information. Bitte achten Sie bei Ihren Verordnungen darauf, ob darunter fiktiv zugelassene Arzneimittel sind, und verzichten Sie gegebenenfalls auf diese Verordnungen, bis eine rechtskräftige Zulassung des Medikaments erfolgt ist.

Um größere Rückforderungswellen seitens der Prüfstelle Ärzte Bayern, die auf Antrag der Krankenkassen tätig werden muss, zu verhindern, haben wir mit den Krankenkassen in Bayern eine „Friedenspflicht“ bis zum zweiten Quartal 2012 verhandeln können. Dennoch werden wir alle Regressforderungen der bayerischen Krankenkassen leider nicht verhindern können.

Weitere Informationen zu dem Thema bekommen Sie am Service-Telefon Verordnung. Unter der Telefonnummer 0 89 / 5 70 93 400 30 erreichen Sie kompetente Mitarbeiter der KVB, die Sie gern beraten.

Ihr Vorstand der KVB

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Medizinische Betreuung der Pflegeheime in Bayern ist voll gesichert

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

kaum ist das GKV-Versorgungsstrukturgesetz in Kraft getreten, werden schon wieder die nächsten Gesetzesvorhaben im Gesundheitswesen diskutiert. Unter anderem geht es dabei momentan um ein „Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung“, für das das Bundesgesundheitsministerium kürzlich einen Referentenentwurf vorgelegt hat. Auch wir niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten sind von den Inhalten dieses Gesetzesvorhabens betroffen. Denn es sind wir Niedergelassenen, die einen Großteil der Pflegebedürftigen – zum Beispiel unsere Patienten in Pflegeheimen – ambulant medizinisch betreuen.

Das Tauziehen um die einzelnen Punkte, die am Ende der politischen Diskussion im Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung enthalten sein werden, hat längst begonnen. In diesem Zusammenhang sind auch die Äußerungen von Gernot Kiefer, Mitglied des Vorstands des GKV-Spitzenverbands, zu sehen, die heute veröffentlicht wurden. Kiefer unterstellt dabei uns Ärzten, wir würden unsere Patienten in Pflegeheimen im Stich lassen. Gleichzeitig wirft er den KVen vor, nicht energisch genug dafür zu sorgen, dass die Versorgung der Menschen in Pflegeheimen sichergestellt ist.

Die Realität sieht jedoch ganz anders aus: 100 Prozent aller Pflegeheime in Bayern werden von Hausärzten medizinisch betreut, und diese werden dabei in hohem Maße von Fachärzten unterstützt. Viele von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, machen sich – trotz insgesamt hoher Arbeitsbelastung in den Praxen, unzureichender Vergütung für die aufwändigen ärztlichen Leistungen und überbordender Bürokratie – auf den Weg zu Ihren Patienten in den Pflegeheimen. Wir lassen unsere Patienten in den Heimen nicht im Stich.

Darum konnten wir die Äußerungen Kiefers nicht unwidersprochen stehen lassen und haben ein entsprechendes Statement veröffentlicht, das wir auch Vertretern der Presse haben zukommen lassen.

Ihr Vorstand der KVB

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GKV-Spitzenverband schürt Neid und sieht die wahren Probleme nicht

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

jeder von uns weiß aus eigener Praxis, welche Kapriolen unser Gesundheitssystem im Namen der Bürokratie schlägt. Und am 26. Januar 2012 konnte man es auch in einem ausführlichen Artikel unter der Überschrift „So krank machen uns die Kranken-Kassen!“  in der BILD-Zeitung nachlesen. Zahlreiche Ärzte aus ganz Deutschland schildern Fälle, die den täglichen Verwaltungsirrsinn in den Arztpraxen ganz konkret und für die Leser anschaulich darstellen. Wir sehen dies konstruktiv als Ansatzpunkte, um überflüssige Bürokratie abzubauen. In eine ähnliche Richtung gehen wir ja auch mit der von uns gemeinsam mit dem Bayerischen Gesundheitsministerium ins Leben gerufenen Anlaufstelle für Bürokratieabbau, bei der ebenfalls zahlreiche Problemfälle aus dem „echten Leben“ gemeldet werden.

Offensichtlich hat man beim Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung eine etwas andere Sicht der Dinge. Statt ebenfalls konstruktiv mit der Veröffentlichung von Problemen umzugehen, wird gleich wieder eine Neiddebatte angezettelt. So heißt es in der vom GKV-Spitzenverband als Reaktion auf den BILD-Artikel veröffentlichten Presseinformation: „Von jedem Handwerker mit einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro erwarten wir eine saubere Abrechnung. Dies können wir auch von Ärzten erwarten, die pro Jahr über 170.000 Euro verdienen.”

Zur Klarstellung: Erstens kann man sowohl von einem Handwerker als auch einem Arzt natürlich eine saubere Abrechnung erwarten. Aber bürokratischen Aufwand in die Praxen zu verschieben, hat nichts mit sauberer Dokumentation oder Abrechnung zu tun. Und zweitens kann man über die Aussage zum angeblichen Verdienst der Ärzte nur staunen. Auf unserer Internetseite stehen offen und transparent die Quartalsumsätze der einzelnen Arztgruppen. Wie man aus diesen Umsätzen nach Abzug von Praxiskosten, Steuern, Krankenversicherung und zahlreichen weiteren Abgaben auf einen Verdienst von 170.000 Euro kommen soll, ist wohl nur den Rechenkünstlern des GKV-Spitzenverbandes bekannt.

Fazit: Die polemischen Aussagen aus der Presseinformation des GKV-Spitzenverbandes sind teilweise von fragwürdiger Grundlage und tragen ganz bestimmt nicht zu einer Lösung des real existierenden Bürokratieproblems in den Praxen bei.

Ihr Vorstand der KVB

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Diskussion über IGeL geht an der Realität in den Praxen vorbei

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

momentan werden Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), die wir Ärzte in unseren Praxen jenseits des Leistungskatalogs der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) anbieten, öffentlich heiß diskutiert. Anlass ist ein neues Informationsportal des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes (MDS), das seit kurzem online verfügbar ist. Dieser „IGeL-Monitor“ soll unseren Patienten aufzeigen, welche Individuellen Gesundheitsleistungen sinnvoll sind und welche nicht.

Ohne Ansehen des Patienten und seiner Vorgeschichte – vielleicht seiner Leidensgeschichte –  kann man jedoch nur schwer beurteilen, ob eine Gesundheitsleistung im Einzelfall sinnvoll ist oder nicht. Daher gestehen auch die Macher des IGeL-Monitors zu: „Wirklich objektive Bewertungen gibt es nicht, da das Abwägen von Nutzen und Schaden auf Werturteilen beruht. Es kann also sein, dass Sie zu einem anderen Fazit kommen.

Fakt ist: Unsere Patienten haben ganz unterschiedliche Wünsche und Bedürfnisse. Und nur ein Teil der Leistungen, die wir gegenüber unseren Patienten erbringen, wird von der GKV gezahlt. Um unseren Patienten jedoch auch die anderen gewünschten Leistungen nicht vorenthalten zu müssen, werden sie als IGeL angeboten. Damit dabei alles fair und rechtssicher abläuft, hat die KVB eine Informationsbroschüre zum Thema IGeL veröffentlicht, in der Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, unter anderem einen Muster-Behandlungsvertrag für IGeL finden. 

Angesichts der aktuellen Diskussion um die IGeL ist es gut zu wissen, dass Wolfgang Zöller, Mitglied des Deutschen Bundestages und Patientenbeauftragter der Bundesregierung, anerkennt, dass IGeL durchaus sinnvoll sein können – wie er im Gespräch mit Pedro Schmelz Ende letzten Jahres klar gestellt hat (nachzulesen in der aktuellen Ausgabe von KVB FORUM):

Schmelz: “Sicher gibt es in Sachen IGeL hin und wieder mal Ausreißer in negativer Hinsicht. Aber generell sind das medizinisch absolut vertretbare Leistungen, die den Katalog der Gesetzlichen Krankenversicherung sinnvoll ergänzen. Die GKV zahlt das, was ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Darüber hinausgehende Ansprüche werden von den Krankenkassen nicht gedeckt. Und dafür sind IGeL, wie zum Beispiel in der Prävention oder bei der Reiseimpfung, sehr sinnvoll. Teilweise sind individuelle Gesundheitsleistungen so erfolgreich und stark nachgefragt, dass sie in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen werden.”

Zöller: “Sofern die Patienten korrekt aufgeklärt werden, habe ich gar kein Problem mit IGeL. Es ist schon klar: Optimale Versorgung ist nicht gleich‚ ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich. Da muss sich die Solidargemeinschaft schon fragen, was wirklich durch alle zu tragen ist und wann der Einzelne selbst aufkommen muss.”

In diesem Sinne …

Ihr Vorstand der KVB.

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Kurzer Blick zurück auf 2011

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir erleben gerade alles andere als eine besinnliche Weihnachtszeit. Denn zum Jahreswechsel tritt das GKV-Versorgungsstrukturgesetz mit einigen relevanten Auswirkungen auf die ambulante Versorgung in Kraft. Offen ist der Ausgang unserer Verhandlungen mit den Krankenkassen in Bayern über die Gesamtvergütung für das kommende Jahr – hier liegen die Vorstellungen noch weit auseinander.   

Dennoch können wir insgesamt ein positives Fazit des zu Ende gehenden Jahres 2011 ziehen. Mit Ihrer Unterstützung haben wir einiges bewegt. So haben wir uns gemeinsam mit den anderen FALK-KVen intensiv in die Beratungen über das GKV-Versorgungsstrukturgesetz eingebracht. Dabei ist es uns mit Ihrer Unterstützung unter anderem gelungen, dass den niedergelassenen Ärzten der immense Dokumentationsaufwand, der mit den ambulanten Kodierrichtlinien verbunden gewesen wäre, erspart geblieben ist. Auch die Umverteilung von Honorarzuwächsen, die einige Bundesländer lautstark gefordert hatten, haben wir im Zusammenspiel mit Bayerns Gesundheitspolitikern fürs erste abgewendet – und damit einen weiteren Abfluss der Honorare in Höhe von zirka 100 Millionen Euro verhindert.

Auch abseits der politischen Bühne haben wir viele Dinge angepackt und konnten damit unserem Ziel, die KVB wieder transparenter und mitgliederfreundlicher zu gestalten, ein gutes Stück näher kommen. So haben wir beispielsweise die einzelnen Bezirksstellen mit zusätzlichen Präsenzberatern verstärkt, für die Servicetelefonie Ortstelefonnummern eingeführt und die Dienstleistungen der KVB rund um die Abrechnung verbessert.

Für das kommende Jahr haben wir uns viel vorgenommen: Denn auch wenn das GKV-Versorgungsstrukturgesetz beschlossen ist: einige Details wie die Regelungen rund um die Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV) müssen noch vom Gemeinsamen Bundesausschuss näher definiert werden. Wir werden besonderes Augenmerk darauf legen, dass dies im Sinne der niedergelassenen Ärzte geschieht. Vor Ort werden wir uns verstärkt um die Nachwuchsförderung im hausärztlichen, fachärztlichen und psychotherapeutischen Bereich kümmern. Nicht zuletzt wollen wir auch in den Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen zu einem guten Ergebnis kommen. Das Angebot einer Nullrunde kann nicht das letzte Wort der Krankenkassen gewesen sein – insbesondere, wenn zugleich für den stationären Bereich in Bayern ein Plus von rund 1,8 Prozent vermeldet wird.

Nun wünschen wir Ihnen an dieser Stelle aber erst einmal besinnliche und erholsame Weihnachtsfeiertage und einen guten Start ins Jahr 2012.

Ihr Vorstand der KVB

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Richtgrößenprüfung: Lassen Sie sich beraten!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

aus eigener Erfahrung weiß ich, was für ein Schock es ist, plötzlich mit einer Richtgrößenprüfung konfrontiert zu werden. Als niedergelassene Internistin mit Schwerpunkt Diabetologie hatte ich im Jahr 2007 mit einer Richtgrößenprüfung für die Jahre 2003 und 2005 zu kämpfen. Ich kann mich sehr gut erinnern, wie unangenehm diese Angelegenheit für mich und meine Kollegen in der Praxis war: wie aufwändig sich das Verfahren gestaltete, wie mühsam die nachträgliche Begründung und Rechtfertigung des Verordnungsvolumens war. Ein solches Prüfverfahren ist zudem eine große emotionale Belastung.

Geprägt von dieser persönlichen Erfahrung war und ist es mir ein besonderes Anliegen, Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, bestmöglich zu unterstützen, wenn Sie in eine solche Prüfung geraten. Darum haben wir als Vorstand der KVB die Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Regressdrohungen intensiviert.

Wie gut diese „Beratung vor Regress“ durch Mitarbeiter der KVB wirklich ist, habe ich quasi im Selbstversuch persönlich getestet und mich zu einem Beratungsgespräch für meine internistische Praxis bei einem Regensburger Berater der KVB angemeldet. Und auch wenn man einkalkuliert, dass mein Name in der KVB mittlerweile sicher kein unbekannter mehr ist: Meine Erfahrungen mit der Regressberatung durch die KVB sind absolut positiv und dabei auch durchaus auf alle Mitglieder der KVB übertragbar. Denn es waren vor allem das umfangreiche Fachwissen der Berater und die große Mühe, die sie sich beim Studieren meines Falls gemacht haben, die meinen positiven Eindruck von einer professionellen Beratung haben entstehen lassen.

Die Mitarbeiter waren gut vorbereitet, hatten die Unterlagen der Prüfstelle und auch meine umfangreiche Stellungnahme gelesen. Sie hatten sich durch die ATC-Listen durchgearbeitet und meine Mehrbedarfe identifiziert, die es nun zu begründen galt. Es wurde in einem fast zweistündigen Gespräch auf meine Begründungen eingegangen und weitere Aspekte daraus abgeleitet, die ich nun in einer weiteren Stellungnahme erfassen kann und die zur Verbesserung und Stärkung der Argumentationsgrundlage dienen können. Es wurden weitere Tatbestände identifiziert, die meine Praxis besonders machen und die ich dem Beschwerdeausschuss vorlegen kann.

Natürlich wissen auch die beratenden Mitarbeiter der KVB nicht, wie das Prüfverfahren ausgehen wird. Aber sie haben mich gut „munitioniert“ und werden – das ist etwas völlig Neues – auch bei den anstehenden Verhandlungen mit dabei sein, um auf der Seite der Ärzte mit zu argumentieren.

Daher ist meine Empfehlung an Sie: Nehmen Sie das Beratungsangebot der KVB wahr und lassen Sie sich von den Mitarbeitern der KVB in der Auseinandersetzung mit der Prüfstelle Ärzte Bayern unterstützen.

Und: Durch die Beratungen sammelt die KVB immer mehr und bessere Argumente gegen die Richtgrößenprüfungen, die in künftigen Verfahren vor dem Beschwerdeausschuss genutzt werden können. So helfen die bösen Erfahrungen einiger Kolleginnen und Kollegen letztlich allen KVB-Mitgliedern, die von Regressen bedroht werden.

Neben unseren Bemühungen, die Beratungsleistungen der KVB zu verbessern, gilt: Wir im Vorstand der KVB halten die aktuellen Prüfkriterien für absolut ungeeignet. Darum hatten wir bereits im Sommer die Prüfvereinbarung mit den Krankenkassen zum Jahresende gekündigt. Wir fordern, die bisherigen Prüfvereinbarungen durch eine Systematik zu ersetzen, in der der Grundsatz „Beratung vor Regress“ sinnvoll umgesetzt wird. Doch bis dahin ist es ein weiter Verhandlungsweg …

Ich hoffe, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Prüfberatung der KVB ebenso positive Erfahrungen machen werden wie ich. Und falls dem nicht so sein sollte: Zögern Sie nicht, uns dies – beispielsweise per E-Mail an die Adresse vorstand@kvb.de – mitzuteilen. Denn wir können nur besser werden, wenn wir auch konstruktive Kritik bekommen. Herzlichen Dank.

Viele Grüße.

Ihre Ilka Enger (für den Vorstand der KVB)

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Ärztlicher Bereitschaftsdienst in Bayern in Gefahr

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

schon bei der Vertreterversammlung (VV) im Juli wurde das Thema diskutiert, am vergangenen Samstag stand der ärztliche Bereitschaftsdienst dann wieder auf der Agenda der VV. Fakt ist: In immer mehr Regionen Bayerns wird es aufgrund des Nachwuchsmangels zunehmend schwieriger, die Dienste zu besetzen. Aktuell haben wir bayernweit mehr als 100 „Brennpunkte“ ausgemacht, in denen die Versorgung im Bereitschaftsdienst nur noch mit Mühe sicherzustellen ist.

Mitglieder der VV hatten zu Recht eine Reform der Bereitschaftsdienstordnung gefordert. Die Kernforderungen: künftig insbesondere ältere Ärzte von der Dienstpflicht zu befreien, die Dienstfrequenz jedes teilnehmenden Arztes auf wenige Wochenenden pro Jahr zu senken und die Fläche der einzelnen Dienstbereiche zu verringern, um so die notwendigen Fahrtstrecken im Besuchsdienst zu reduzieren. Doch würden wir die Bereitschaftsdienstordnung heute in der gewünschten Form ändern, wäre der Bereitschaftsdienst bayernweit nicht mehr flächendeckend aufrecht zu erhalten. Es fehlt einfach der ärztliche Nachwuchs – nicht nur in der täglichen ambulanten Versorgung, sondern eben auch in der Versorgung außerhalb der üblichen Sprechstundenzeiten.

Dass das Problem brisant ist und sich in den kommenden Monaten und Jahren weiter verschärft, ist uns bewusst. Wir arbeiten daher zusammen mit dem Bayerischen Gesundheitsministerium, den Krankenkassen, der Bayerischen Landesärztekammer und der Bayerischen Krankenhausgesellschaft an Konzepten, die nicht nur akute Probleme lösen, sondern mittel- und langfristig tragfähig sind. Ein erster „Runder Tisch“ mit allen Beteiligten hat bereits stattgefunden, ein zweiter ist Ende März geplant. Bis dahin wollen wir in bilateralen Gesprächen Lösungsansätze diskutieren. Ein paar Beispiele für erste Ideen:

  • Reorganisation von Dienstgruppen
  • Einrichtung von Bereitschaftsdienstpraxen
  • Umsatzgarantie für Ärzte im Dienst
  • Dienstübernahme durch Klinikärzte nach 22 Uhr
  • gezielte Nachwuchsförderung, wie beispielsweise bezahlte Famulaturen und Praktika

Nun gilt es, mit allen Beteiligten geeignete Maßnahmen zu entwickeln und zur Umsetzungsreife zu bringen. Gleichzeitig arbeiten wir weiterhin in den kritischen Brennpunkt-Regionen an individuellen Lösungen, damit der ärztliche Bereitschaftsdienst aufrecht erhalten werden kann. Dabei bitten wir Sie um Ihre Mithilfe. Denn nur dank Ihres Engagements ist es überhaupt möglich, die ambulante Versorgung der Bürger in Bayern Tag und Nacht sicherzustellen.

Ihr Vorstand der KVB

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Delegation oder Substitution ärztlicher Tätigkeiten – ein großer Unterschied!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Gemeinsame Bundesausschuss hat Ende Oktober eine neue „Richtlinie über die Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege zur selbständigen Ausübung von Heilkunde im Rahmen von Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c SGB V“ beschlossen. Danach sollen Berufsangehörige der Kranken- und Altenpflege im Anschluss an eine ärztliche Diagnose und Indikationsstellung künftig selbstständig und eigenverantwortlich ärztliche Tätigkeiten als „Heilkunde“ ausüben.

Der Katalog der ärztlichen Tätigkeiten, die künftig eigenverantwortlich von Alten- und Krankenpflegekräften geleistet werden können, ist durchaus umfangreich und umfasst unter anderem die Betreuung von Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Hypertonus und chronischen Wunden sowie von Demenzkranken. Durchführung und Überwachung von Infusions- und Stomatherapien, Wechsel und Überwachung von Trachealkanülen, Magensonden und Blasenkathetern sind darin ebenso enthalten wie Schmerztherapie, Ernährungsberatung und die psychosoziale Versorgung.

Wir meinen: Es ist gut, dass Modelle diskutiert werden, um die Arbeitsbelastung in den Praxen der Kolleginnen und Kollegen zu reduzieren. Insofern kann es sinnvoll sein, gewisse ärztliche Tätigkeiten an ausgebildete Fachkräfte zu delegieren. Dies wird in vielen Praxen beispielsweise bei Hausbesuchen durch qualifizierte Mitarbeiterinnen schon seit Jahren erfolgreich praktiziert. Doch zwischen Delegation und Substitution ärztlicher Tätigkeiten ist ein großer Unterschied!

Die Richtlinie des G-BA sieht für die Alten- und Pflegekräfte sehr große Freiheitsgrade vor. Hier findet eine Übertragung der fachlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Verantwortung für ärztliche Leistungen statt – und zwar in nicht-ärztliche Hände. Dabei stellt sich für uns die Frage nach der Qualität der Versorgung.

Natürlich werden wir Ärzte schon heute von Alten- und Pflegekräften unterstützt. Sie übernehmen einen Teil insbesondere der praktischen Versorgung wie zum Beispiel den Wechsel von Kathetern oder die Versorgung chronischer Wunden. Aber: Sie arbeiten im Auftrag und auf Verantwortung eines Arztes. Somit können sich die Patienten darauf verlassen, dass ihr Fall von einem hoch qualifizierten Mediziner beurteilt wird, der die Vorgaben macht, welche Tätigkeiten durchgeführt werden sollen. Und sie können sich darauf verlassen, dass der Arzt ihres Vertrauens die Qualifikation der Fachkräfte, die den Katheterwechsel oder die Wundversorgung übernehmen, geprüft hat. Das ist ein bedeutender Unterschied.

Zudem ergeben sich bei der praktischen Umsetzung der neuen Richtlinie des G-BA auch ganz konkrete Probleme jenseits der Diskussion um Qualifikationen und Qualität der Versorgung: Sollen Alten- und Pflegekräfte künftig auf eigene Verantwortung medizinische Behandlungen größeren Umfangs durchführen, wird ihre Berufshaftpflichtversicherung sicher erheblich teurer. Wie dies einem Berufsstand existenzielle Probleme machen kann, haben wir am Beispiel der Hebammen gesehen. Und: Letztlich werden sich viele Alten- und Pflegekräfte in Zweifelsfällen absichern wollen und dann doch einen Arzt anfordern, den konkreten Fall zu beurteilen. Dadurch ergäbe sich dann allerdings im Endeffekt keine Arbeitserleichterung für uns Niedergelassene.

Man kann eben das Modell des stationären Sektors, bei dem Ärzte und Pfleger auf einer Station Hand in Hand zusammenarbeiten, nicht eins zu eins auf den ambulanten Sektor übertragen. Tatsächlich wird mit dieser Richtlinie des G-BA vor allem eine weitere Schnittstelle geschaffen, die gewisse Risiken und Unsicherheiten birgt. Das kann vermieden werden, wenn man statt der Schaffung neuer, eigenständiger Einrichtungen und damit auch neuer Schnittstellen mit entsprechenden Risiken für die Patientenversorgung die Möglichkeiten der Delegation von Leistungen in den Praxen erweitert. Denn die ärztliche Verantwortung für das Patientenwohl muss in den Händen von uns Ärzten bleiben.

Ihr Vorstand der KVB

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Ausbreitung der Masern: Impfen schützt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Robert Koch Institut hat Anfang der Woche in seinem Epidemiologischen Bulletin durchaus kritische Zahlen hinsichtlich der Masern-Infektionen veröffentlicht. Danach wurden in diesem Jahr bundesweit bereits weit mehr als doppelt so viele Masern-Infektionen gemeldet wie in 2010. Auch die Zahlen für den Freistaat Bayern sind bedenklich: Waren es im Vorjahr noch insgesamt 134 Fälle, wurden in 2011 bereits 429 Infektionen gemeldet.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung weist darauf hin, dass in diesem Jahr insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene betroffen sind. Jeder dritte Erkrankte ist demnach zwischen 15 und 39 Jahre alt. Masern-Infektionen verlaufen bei Jugendlichen und Erwachsenen oft schwer: Die Folge einer Masern-Infektion mit schwerem Verlauf kann unter anderem eine akute Enzephalitis sein, die zu dauerhaften Schädigungen wie Lähmungen und Sprachstörungen, im schlimmsten Fall sogar zum Tod führen kann. Teilweise tritt eine solche Entzündung des Gehirns als subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) sogar erst Monate oder Jahre nach einer Masern-Infektion auf.

Leider bleiben die Masern-Impfraten deutlich hinter dem Wert zurück, der einen effektiven Schutz der Bevölkerung gewährleisten würde. Vor allem die zweite Masern-Impfung, die nötig ist, um den Schutz zu komplettieren, wird oft nicht mehr durchgeführt. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat ermittelt, dass insbesondere im Süden Bayerns – in Oberbayern, Niederbayern und Schwaben – die Durchimpfungsrate zu gering ist. Die Gefahr einer Masern-Epidemie ist hier besonders groß – vor allem, da sich die Masern sehr leicht und schnell übertragen und die höchste Infektionsgefahr von einem Erkrankten zu einem Zeitpunkt ausgeht, wenn noch keine Symptome sichtbar sind.

Daher unsere Bitte: Achten Sie in Ihrer Praxis verstärkt auf den Impfschutz gegen Masern. Nachdem derzeit ungewöhnlich viele Jugendliche und junge Erwachsene an dem Virus erkranken, sollten Sie auch bei Ihren Patienten jenseits des Kindesalters unbedingt den Impfstatus überprüfen. Und: Auch das Praxispersonal muss unbedingt geimpft sein, um eine Verbreitung des Masern-Virus von Ihrer Praxis aus zu vermeiden.

Bitte unterstützen Sie uns beim Kampf gegen die Masern – eine Erkrankung, die nach wie vor jedes Jahr unnötige Todesopfer fordert und eigentlich längst ausgerottet sein könnte. Vielen Dank.

Ihr Vorstand der KVB

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Weniger Papierkram, mehr Zeit für Patienten

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

jede Menge Zeit geht Tag für Tag in den Praxen für Papierkram drauf. Unzählige Doppelt- und Dreifach-Dokumentationen, Anfragen der Krankenkassen, Patientenquittungen für die Praxisgebühr – die ja eigentlich Kassengebühr heißen müsste: Das alles raubt uns unsere Arbeitszeit; Zeit, die wir lieber für Gespräche mit unseren Patienten aufwenden würden, für Untersuchungen und Behandlungen.

Natürlich ist mancher Dokumentationsbogen, manches Formular durchaus sinnvoll. Aber die Bürokratie in den Praxen hat mittlerweile ein Ausmaß erreicht, das so nicht länger hinnehmbar ist.

Gemeinsam mit dem Bayerischen Gesundheitsministerium haben wir nun beschlossen, der Sache auf den Grund zu gehen. Bei der „Anlaufstelle für Bürokratieabbau“, die in der KVB angesiedelt ist und in diesen Tagen den Betrieb aufgenommen hat, sollen künftig überflüssige bürokratische Zeitfresser identifiziert werden. Jeder von Ihnen ist aufgerufen, sich an die Anlaufstelle für Bürokratieabbau zu wenden und zu melden, welche bürokratischen Prozesse Ihrer Meinung nach unnötig sind oder verschlankt werden können. Die Mitarbeiter in der Anlaufstelle sammeln die Vorschläge und leiten sie an die zuständigen Institutionen weiter.

Auf diese Weise soll zum einen ein „Schwarzbuch Bürokratie in den Praxen“ entstehen, in dem Schwarz auf Weiß nachzulesen sein wird, welche teils aberwitzigen bürokratischen Prozesse uns Tag für Tag die Zeit rauben. Andererseits hoffen wir, mit der Anlaufstelle für Bürokratieabbau Impulse setzen zu können, dass das ein oder andere Formular, der ein oder andere Antrag abgeschafft wird.

Mehr dazu lesen Sie auch in der gemeinsamen Presseinformation von Bayerischem Gesundheitsministerium und KVB.

Bitte unterstützen Sie uns dabei, die größten Bürokratiemonster zu identifizieren und so einen ersten Schritt in Richtung Bürokratieabbau zu gehen. Schreiben Sie uns, welche bürokratischen Prozesse Ihnen in der Praxis wertvolle Zeit – und Nerven! – rauben.

Sie erreichen die Anlaufstelle für Bürokratieabbau per E-Mail unter der Adresse buerokratieabbau@kvb.de und per Fax unter der Nummer 089 / 5 70 93 – 6 49 74.

Ihr Vorstand der KVB

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Patienten werden auch im Pflegeheim gut betreut

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in den letzten Tagen hat sich in Bayern eine Diskussion um die medizinische Versorgung von Menschen in Pflegeheimen entwickelt. Der Landesverband Bayern der Arbeiterwohlfahrt (AWO) hatte zu dem Thema am vergangenen Montag im Rahmen einer Pressekonferenz Zahlen veröffentlicht, die laut AWO-Landesvorsitzendem Dr. Thomas Beyer einen Mangel in der medizinischen Versorgung von Menschen in Pflegeheimen darlegen. Dabei hatte Beyer unter anderem auch die aktuelle Bedarfsplanung kritisiert – eine Kritik, die wir selbst schon vielfach geäußert haben.

Die Bedarfsplanung ist in ihrer aktuellen Form nicht dazu geeignet, die regionale Versorgungssituation realistisch abzubilden. Und sie bietet viel zu wenig Möglichkeiten, auf spezifische Versorgungsnotwendigkeiten individuell einzugehen. Darum fordern wir von der Politik dringend eine Re-Regionalisierung und eine Flexibilisierung der Bedarfsplanung. Nur wenn wir selbst regionale, passgenaue Lösungen zur Versorgungssteuerung und -entwicklung finden können, werden wir die künftigen Herausforderungen – Stichwort: Nachwuchsmangel, demografische Entwicklung und andere Probleme – bewältigen können.

Eine flächendeckende Umsetzung des Modells „Arzt im Heim“, wie sie AWO-Chef Beyer am vergangenen Montag Presseberichten zufolge gefordert hat, halten wir hingegen für keine praktikable Lösung. In besonderen Einzelfällen mag ein eigens angestellter Arzt im Heim zwar sinnvoll sein. Grundsätzlich halten wir aber Kooperationsmodelle niedergelassener Haus- und Fachärzte für die bessere Option. Auch der Gesetzgeber hat eindeutig die Kooperation als optimale Versorgungsform vor den Heimarzt gestellt und dies mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz ins Gesetz (§119 b SGB V) geschrieben.

Kooperationsmodelle – wie zum Beispiel die Geriatrischen Praxisverbünde (GPV) oder die AOK-Pflegeheimnetze (mit BHÄV) – haben unserer Meinung nach unter anderem folgende Vorteile gegenüber dem einzelnen „Arzt im Heim“:

  • Ein „Arzt im Heim“ ist ein Einzelkämpfer. Im GPV hingegen übernehmen Haus- und Fachärzte gemeinsam den Versorgungsauftrag für ein oder mehrere Heime. Damit ist eine fachärztliche (und ggf. psychotherapeutische) Versorgung – abgestimmt mit der hausärztlichen Versorgung – stets gegeben.
  • Auch ein „Arzt im Heim“ hat einmal Feierabend oder Urlaub. Dann muss im Notfall doch ein „fremder Arzt“ – beispielsweise ein Notarzt oder der Bereitschaftsdienst – gerufen werden. Im Rahmen eines Kooperationsmodells wie dem GPV ist hingegen die Vertretung der betreuenden Ärzte zu Unzeiten und im Urlaubsfall geregelt, eine Patientenübergabe findet statt. So wird ein gleich bleibend hohes Versorgungsniveau garantiert.
  • Einen „Arzt im Heim“ anzustellen und diesem Kollegen ein angemessenes Honorar zu zahlen, ist nur für große Pflegeheime oder Pflegeheimverbünde wirtschaftlich möglich. Kleine Heime – und laut Umfrage der KVB haben etwa 75 Prozent der bayerischen Pflegeheime weniger als 100 Bewohner – werden einem „Arzt im Heim“ kaum ein attraktives Honorar bieten können. Die Folge: Der „Arzt im Heim“ muss zusätzlich anderweitig ärztlich tätig werden – womit das Hauptargument der Verfechter des  Heimarztmodells, die „permanente Anwesenheit und Verfügbarkeit“, wiederum wegfällt.

Diese und weitere Punkte sprechen unserer Meinung nach ganz klar gegen eine flächendeckende Umsetzung des Modells „Arzt im Heim“ und für die Förderung von Kooperationsmodellen wie den Geriatrischen Praxisverbünden.

Unsere Patienten vertrauen uns – und wir begleiten sie auch auf dem letzten Stück ihres Lebenswegs. Auch wenn die Bedingungen durch unangemessene Honorare und überbordende Bürokratie alles andere als gut sind: Wir lassen unsere Patienten im Heim nicht im Stich, selbst wenn es sich eigentlich nicht rechnet. Eine Umfrage der KVB unter bayerischen Pflegeheimen beweist: 100 Prozent aller Pflegeheime gaben an, von Hausärzten medizinisch versorgt werden.

Welche Erfahrungen haben Sie in der Betreuung von Patienten in Pflegeheimen gemacht?

Ihr Vorstand der KVB

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ASV: Kein Grund zum Jubeln

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit Monaten beschäftigen wir uns intensiv mit den geplanten gesetzlichen Regelungen zur ambulanten spezialärztlichen Versorgung (ASV). Uns erscheint dieses Thema deshalb so bedeutsam, weil es – unüberlegt umgesetzt – zu einer erheblichen Schwächung der flächendeckenden Versorgung durch niedergelassene Haus- und Fachärzte führen könnte. Es steht durchaus zu befürchten, dass die ASV das Einfallstor für die Klinikkonzerne in die ambulante Versorgung darstellen wird.

Selbstverständlich ist eine gute, konstruktive Zusammenarbeit zwischen Praxen und Kliniken sinnvoll. Aber so wie die ASV im bisherigen Entwurf des GKV-Versorgungsstrukturgesetz angelegt war, hätte sie eben eine solche Kooperation nicht befördert, sondern vielmehr einen Konkurrenzkampf mit ungleichen Ausgangsbedingungen losgetreten. Insofern haben wir mit großem Interesse das Eckpunktepapier der Arbeitsebene von Bund und Ländern zu dem Thema gelesen. Dieses Papier ist Ende letzter Woche entstanden und wurde von einigen unserer Kollegen aus KVen und Berufsverbänden auch schon öffentlich kommentiert.

Wir können uns den positiven Bewertungen nicht anschließen. Aus unserer Sicht sind in dem Eckpunktepapier viele wichtige Grundlagen der ASV einfach ausgespart worden. Ein Beispiel: Es fehlt eine Konkretisierung der Qualitätsvoraussetzungen und deren Prüfung, um sich an der ASV beteiligen zu können. Zudem ist zwar ein vertragsärztlicher Überweisungsvorbehalt vorgesehen, als Ausnahme wird jedoch die direkte Zuweisung vom stationären Bereich in die ASV durchaus ermöglicht. Nach wie vor sollen die ASV-Leistungen zu einem wesentlichen Teil aus dem fachärztlichen Topf finanziert werden. Damit ist weiterhin die Gefahr nicht aus der Welt geschafft, dass auch die fachärztlich tätigen Kolleginnen und Kollegen, die gar keine Leistungen in der spezialärztlichen Versorgung erbringen wollen oder können, finanziell belastet werden.

Aus unserer Sicht sind mit dem Eckpunktepapier die Schwachstellen des Gesetzentwurfes keineswegs ausgeräumt. Wir sehen weiter dringenden Nachbesserungsbedarf. Wenn Sie diese Meinung teilen, sollten Sie sich der Petition anschließen, die unser oberfränkischer Kollege Dr. Gernot Petzold beim Bundestag einbringen möchte. Unter https://epetitionen.bundestag.de können Sie die Petition mit der Nummer 20186 online mitzeichnen.

Ihr Vorstand der KVB

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Ihre Stimme gegen die Einführung der Ambulanten Spezialärztlichen Versorgung!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Kontroverse um die Einführung der Ambulanten Spezialärztlichen Versorgung (ASV) ist voll entbrannt: Während zahlreiche Stimmen aus der Ärzteschaft, aber auch Patientenvertreter und sogar der Bundesrat die Einführung zum jetzigen Zeitpunkt und in der aktuell geplanten Form ablehnen, hält Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr allem Protest zum Trotz an seinem Plan fest, die ASV ins GKV-Versorgungsstrukturgesetz zu schreiben.

Wir halten es für illusorisch anzunehmen, dass die Vielzahl an Problemen, die der Entwurf des neuen Paragraphen 116 b SGB V in sich trägt, in den wenigen Wochen bis zur Beschlussfassung durch den Bundestag noch gelöst werden kann. Dennoch haben wir uns in der Vertreterversammlung der KBV damit einverstanden erklärt, dass die KBV das Mandat erhält, diese Probleme im laufenden Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Dieses Mandat ist aber daran geknüpft, sämtliche Forderungen der Ärzteschaft durchzusetzen. Ansonsten muss die KBV ihre Ablehnung feststellen und eine Verschiebung des Projektes einfordern.

Wir haben die Öffentlichkeit und insbesondere die verantwortlichen Politiker bereits umfassend über unsere Kritik an der ASV in ihrer jetzigen Form informiert – unter anderem mit einer umfassenden Darstellung in unserem Polit-Journal Impuls sowie zuletzt in einer Pressemitteilung Anfang dieser Woche, in der wir klar gemacht haben, dass die medizinische Versorgung keine Spielwiese für Experimente sein darf.

Um den Stimmen gegen die Einführung der ASV im Rahmen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes ohne vollständige Berücksichtigung unserer Forderungen Nachdruck zu verleihen, ist jetzt Ihr Einsatz gefragt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte unterstützen Sie die Petition „Stopp für die Ambulante Spezialärztliche Versorgung!“, die unser Kollege Dr. Gernot Petzold aus Oberfranken beim Deutschen Bundestag eingereicht hat. Kollege Petzold sieht in der ASV – so, wie sie aktuell im Gesetzentwurf vorgesehen ist – ein „Fachärztevernichtungsgesetz“, das die flächendeckende, wohnortnahe fachärztliche Grundversorgung gefährdet.

Wir finden: Eine Einführung der ASV in der aktuell geplanten Form ist viel zu riskant. Immerhin stehen die Existenzen vieler Praxen und damit die Gesundheit der Patienten auf dem Spiel.

Bitte unterstützen Sie unseren Protest und die Petition von Kollege Petzold! Unter https://epetitionen.bundestag.de können Sie die Petition mit der Nummer 20186 online mitzeichnen.

Ihr Vorstand der KVB

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Studie beweist: Finanzausgleich ist ungerecht

Liebe Kolleginnen und Kollegen, 

im Vorfeld des geplanten GKV-Versorgungsstrukturgesetzes wittern wohl einige Kassenärztliche Vereinigungen die Chance, ihr Vergütungsvolumen per Gesetz aufbessern zu können und verlangen lautstark  eine „Angleichung des zur Verfügung stehenden Finanzvolumens auf den bundesweiten Durchschnitt“, wie man erst kürzlich wieder einer Presseinformation der KVen Nordrhein und Westfalen-Lippe entnehmen konnte. Gerne werden in diesem Zusammenhang auch die angeblich rosigen finanziellen Verhältnisse in Bayern ins Feld geführt. Doch eine inzwischen veröffentlichte Studie des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesversicherungsamt dürfte diesen Forderungen nun den Wind aus den Segeln nehmen. Denn laut einer Presseinformation der AOK Bayern belegt diese Studie, dass nicht etwa Nordrhein-Westfalen, sondern vielmehr Bayern zu wenig Geld aus dem Gesundheitsfonds erhält. So warnt der Verwaltungsrat der AOK Bayern davor, dass die hohe Qualität der Versorgung im Freistaat gefährdet sein könnte, wenn Bayern nicht die nötigen Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds erhält.

Die AOK Bayern wie auch der Landesverband Bayern der Betriebskrankenkassen kritisieren den Gesundheitsfonds in seiner aktuellen Form und rufen deshalb die Politik zum Handeln auf. Diese Schützenhilfe von Seiten der Krankenkassen werden wir nutzen und uns auch weiterhin vehement dafür einsetzen, dass die gute Versorgung in Bayern erhalten bleibt und angemessen honoriert wird. 

Ihr Vorstand der KVB

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Verschiebung der Ambulanten Spezialärztlichen Versorgung in Sicht

 Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das ist definitiv ein Meilenstein auf dem Weg in die richtige Richtung: Vergangenen Freitag hat der Bundesrat beschlossen, die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag offiziell aufzufordern, die Regelungen zur Ambulanten Spezialärztlichen Versorgung (ASV) „aus dem vorliegenden Gesetzentwurf eines GKV-VStG herauszulösen und die Thematik in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren weiterzuverfolgen“. Ziel des Bundesrats ist es, „einen Gesetzentwurf zur ambulanten spezialärztlichen Versorgung zu erarbeiten, der im Konsens zwischen Bund und Ländern mit einem Inkrafttreten am 1. Januar 2013 verabschiedet werden kann“. Das Beschlussprotokoll des Bundesrats finden Sie auf der Internetseite des Bundesrats, die Ausführungen zur ASV sind unter Punkt 40 auf den Seiten 56 bis 59 nachzulesen. Es ist zwar noch nicht hundertprozentig sicher, dass die ASV zunächst nicht ins Gesetz geschrieben wird – aber es ist doch ein sehr deutliches Signal der Politik, hier keinen unnötigen Schnellschuss zu unternehmen. 

Noch zu viele Fragen zur konkreten Ausgestaltung einer möglichen neuen Versorgungsebene ASV waren bis zuletzt ungeklärt. So, wie die Neufassung des Paragraphen 116b des Fünften Sozialgesetzbuchs im Kabinettsentwurf aussah, hätte sie für uns Niedergelassene wesentlich mehr Risiken als Chancen bedeutet. Auch wenn eine bessere Abstimmung an der Schnittstelle von ambulant und stationär – insbesondere bei schwer wiegenden Erkrankungen – grundsätzlich zu begrüßen ist: An dieser Stelle war der Gesetzentwurf einfach noch nicht zu Ende gedacht.

Darum begrüßen wir, dass die politische Diskussion um die ASV nun nicht in der Hektik eines laufenden Gesetzgebungsverfahrens weiter geführt wird, sondern mit Ruhe und Sachverstand – und unter Einbeziehung der Erfahrungen, die Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, tagtäglich in Ihren Praxen machen. In diese Diskussion werden wir uns auf Landes- und Bundesebene mit Nachdruck einbringen.

Ihr Vorstand der KVB

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