Liebe Kolleginnen und Kollegen,
aus eigener Erfahrung weiß ich, was für ein Schock es ist, plötzlich mit einer Richtgrößenprüfung konfrontiert zu werden. Als niedergelassene Internistin mit Schwerpunkt Diabetologie hatte ich im Jahr 2007 mit einer Richtgrößenprüfung für die Jahre 2003 und 2005 zu kämpfen. Ich kann mich sehr gut erinnern, wie unangenehm diese Angelegenheit für mich und meine Kollegen in der Praxis war: wie aufwändig sich das Verfahren gestaltete, wie mühsam die nachträgliche Begründung und Rechtfertigung des Verordnungsvolumens war. Ein solches Prüfverfahren ist zudem eine große emotionale Belastung.
Geprägt von dieser persönlichen Erfahrung war und ist es mir ein besonderes Anliegen, Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, bestmöglich zu unterstützen, wenn Sie in eine solche Prüfung geraten. Darum haben wir als Vorstand der KVB die Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Regressdrohungen intensiviert.
Wie gut diese „Beratung vor Regress“ durch Mitarbeiter der KVB wirklich ist, habe ich quasi im Selbstversuch persönlich getestet und mich zu einem Beratungsgespräch für meine internistische Praxis bei einem Regensburger Berater der KVB angemeldet. Und auch wenn man einkalkuliert, dass mein Name in der KVB mittlerweile sicher kein unbekannter mehr ist: Meine Erfahrungen mit der Regressberatung durch die KVB sind absolut positiv und dabei auch durchaus auf alle Mitglieder der KVB übertragbar. Denn es waren vor allem das umfangreiche Fachwissen der Berater und die große Mühe, die sie sich beim Studieren meines Falls gemacht haben, die meinen positiven Eindruck von einer professionellen Beratung haben entstehen lassen.
Die Mitarbeiter waren gut vorbereitet, hatten die Unterlagen der Prüfstelle und auch meine umfangreiche Stellungnahme gelesen. Sie hatten sich durch die ATC-Listen durchgearbeitet und meine Mehrbedarfe identifiziert, die es nun zu begründen galt. Es wurde in einem fast zweistündigen Gespräch auf meine Begründungen eingegangen und weitere Aspekte daraus abgeleitet, die ich nun in einer weiteren Stellungnahme erfassen kann und die zur Verbesserung und Stärkung der Argumentationsgrundlage dienen können. Es wurden weitere Tatbestände identifiziert, die meine Praxis besonders machen und die ich dem Beschwerdeausschuss vorlegen kann.
Natürlich wissen auch die beratenden Mitarbeiter der KVB nicht, wie das Prüfverfahren ausgehen wird. Aber sie haben mich gut „munitioniert“ und werden – das ist etwas völlig Neues – auch bei den anstehenden Verhandlungen mit dabei sein, um auf der Seite der Ärzte mit zu argumentieren.
Daher ist meine Empfehlung an Sie: Nehmen Sie das Beratungsangebot der KVB wahr und lassen Sie sich von den Mitarbeitern der KVB in der Auseinandersetzung mit der Prüfstelle Ärzte Bayern unterstützen.
Und: Durch die Beratungen sammelt die KVB immer mehr und bessere Argumente gegen die Richtgrößenprüfungen, die in künftigen Verfahren vor dem Beschwerdeausschuss genutzt werden können. So helfen die bösen Erfahrungen einiger Kolleginnen und Kollegen letztlich allen KVB-Mitgliedern, die von Regressen bedroht werden.
Neben unseren Bemühungen, die Beratungsleistungen der KVB zu verbessern, gilt: Wir im Vorstand der KVB halten die aktuellen Prüfkriterien für absolut ungeeignet. Darum hatten wir bereits im Sommer die Prüfvereinbarung mit den Krankenkassen zum Jahresende gekündigt. Wir fordern, die bisherigen Prüfvereinbarungen durch eine Systematik zu ersetzen, in der der Grundsatz „Beratung vor Regress“ sinnvoll umgesetzt wird. Doch bis dahin ist es ein weiter Verhandlungsweg …
Ich hoffe, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Prüfberatung der KVB ebenso positive Erfahrungen machen werden wie ich. Und falls dem nicht so sein sollte: Zögern Sie nicht, uns dies – beispielsweise per E-Mail an die Adresse vorstand@kvb.de – mitzuteilen. Denn wir können nur besser werden, wenn wir auch konstruktive Kritik bekommen. Herzlichen Dank.
Viele Grüße.
Ihre Ilka Enger (für den Vorstand der KVB)