KVB-Vorstand weist Behauptungen des AOK-Bundesverbandes zurück: Bayerns Ärzte sind für Patienten da!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

laut Medienberichten hat der designierte Vorsitzende des AOK-Bundesverbands, Jürgen Graalmann, im Rahmen eines Presseseminars des AOK-Bundesverbandes behauptet, die niedergelassenen Ärzte würden zu wenig arbeiten. Zudem hatte er die Kassenärztlichen Vereinigungen aufgefordert, dagegen vorzugehen. Diese Vorwürfe haben wir umgehend als diffamierend und sachlich falsch zurückgewiesen.

Bereits kurz nach der Veröffentlichung der Aussagen Graalmanns haben wir dazu eine Presseinformation an die Medien gesendet, in der wir den künftigen AOK-Bundesvorsitzenden auffordern, seine unsäglichen Behauptungen umgehend richtig zu stellen und sich bei der Ärzteschaft zu entschuldigen.

Ihr Vorstand der KVB

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Regionalisierung ist die richtige Antwort

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

neben der Freien Allianz der Länder-KVen (FALK), in der auch die KVB Mitglied ist, hat sich mittlerweile ein weiterer Zusammenschluss von Länder-KVen gegründet: die Arbeitsgemeinschaft „Länderübergreifender angemessener Versorgungsanspruch“ (LAVA). Die in der Arbeitsgemeinschaft LAVA organisierten KVen – Brandenburg, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe – fordern, „dass die Finanzmittel strikt auf der Grundlage der regionalen Morbidität zugewiesen werden müssten“. Ihres Erachtens setzt „ein bundesweit gleichwertiges Leistungsangebot auch eine bundesweit gleichwertige Finanzierung“ voraus.

Doch so plausibel das auf den ersten Blick zu sein scheint: Diese Betrachtung berücksichtigt nicht, dass sich die Versorgungslandschaften bundesweit regional stark unterscheiden. Von einem „bundesweit gleichwertigen Leistungsangebot“ kann daher keine Rede sein. Die Bedingungen, unter denen die Ärzte und Psychotherapeuten arbeiten, sind ebenfalls völlig unterschiedlich, so differieren die Kosten für den Praxisbetrieb je nach Lage, Ausstattung und Personalbesetzung erheblich.

Aus unserer Sicht kann die so genannte Krankheitslast nicht das einzige Kriterium für die Verteilung der Finanzmittel sein. Denn nicht nur der Behandlungsbedarf, auch das vor Ort existierende Behandlungsangebot in Umfang und Güte ist ein wichtiges Kriterium. Um es deutlich zu sagen: Die bayerischen Praxen dürfen heute nicht dafür bestraft werden, dass sie Jahrzehnte lang hervorragende Arbeit geleistet und im Freistaat eine exzellente Versorgung mit aufgebaut haben – in der beispielsweise viele Leistungen ambulant flächendeckend und wohnortnah erbracht werden, die andernorts nur in großen Zentren oder sogar im stationären Bereich angeboten werden.

Letztlich zeigt die Initiative der Arbeitsgemeinschaft LAVA daher aber eines ganz deutlich: Was für die eine Region richtig sein mag, geht für die andere Region schlicht an der Realität vorbei. Darum brauchen wir dringend mehr Regionalisierung. Transparenz und Gerechtigkeit kann es im Gesundheitswesen nicht geben, solange von Berlin aus bundeseinheitliche Regelungen diktiert werden. Die Patienten werden in den Praxen vor Ort behandelt. Deshalb müssen auch die Versorgungs- und Vergütungsstrukturen unbedingt vor Ort gestaltet werden.

Darum werden wir uns auch weiterhin mit aller Kraft für die Regionalisierung einsetzen – insbesondere in den aktuellen Beratungen zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz.

Ihr Vorstand der KVB

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Psychotherapie: Nachfrage steigt beständig und kann nicht adäquat beantwortet werden

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in den Beratungen zum geplanten GKV-Versorgungsstrukturgesetz wird aktuell diskutiert, die Kriterien der Bedarfsplanung neu zu definieren. Das ist auch für die Versorgung psychisch kranker Menschen dringend notwendig, denn in der jetzigen Form bilden die veralteten Planwerte der psychotherapeutisch Tätigen den realen Versorgungsbedarf nicht realistisch ab.

Während laut derzeitiger Bedarfsplanung bayernweit überall eine ausreichende Versorgung, teilweise sogar eine Überversorgung vorhanden ist, sieht die Realität in den Praxen anders aus: Dass psychische Erkrankungen mittlerweile stark zugenommen haben – wie aktuelle Versichertenstatistiken der Techniker Krankenkasse und der Barmer GEK zeigen – und damit ein höherer Bedarf an psychotherapeutischen Leistungen entstanden ist, bleibt in der derzeitigen Bedarfsplanung unberücksichtigt. Die Nachfrage nach Psychotherapie steigt beständig und kann nicht adäquat beantwortet werden. Die Folgen sind unter anderem lange Wartezeiten für die Patienten, bis diese eine Psychotherapie beginnen können.

Dabei kann eine Nicht-Behandlung aufgrund fehlender Behandlungskapazitäten zu einer Verstärkung psychischer Probleme sowie zu psychosomatischen Beschwerden führen, die wiederum einen erhöhten Behandlungsbedarf nach sich ziehen. Das ist ein Teufelskreis! Insofern ist der entgegen der Statistik sehr wohl bestehende Mangel an psychotherapeutischer Versorgung nicht nur für die einzelnen Patienten, die auf schnelle, kompetente Hilfe angewiesen sind, sondern auch für das Gesundheitswesen allgemein ein großes Problem.

Mehr dazu lesen Sie in einem aktuellen Statement zur psychotherapeutischen Versorgung im Rahmen der Beratungen zum GKV-Versorgungsgesetz.

Ihr Vorstand der KVB

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Honorarkürzung bei angeblicher Überversorgung ist Unsinn

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie aktuell der Presse zu entnehmen ist, hat sich Max Straubinger, Bundestagsabgeordneter der CSU, dafür ausgesprochen, Ärzten in angeblich überversorgten Gebieten das Honorar zu kürzen. Konkret nennt er den Landkreis (und Planungsbereich) Starnberg als Beispiel. Dieser Vorschlag geht unseres Erachtens in die völlig falsche Richtung.

Denn erstens sind die Zahlen zur Bedarfsplanung aus verschiedenen Gründen nur begrenzt belastbar. Zum einen haben aktuelle Analysen der KVB gezeigt, dass gar nicht alle in der Bedarfsplanung als Hausärzte erfassten Ärzte auch tatsächlich den hausärztlichen Versorgungsauftrag im vollen Umfang erfüllen (auch bei den Fachärzten gibt es voraussichtlich solche Probleme – eine entsprechende Analyse wird von der KVB gerade durchgeführt). Zum anderen bezieht sich die derzeit gültige Bedarfsplanungsstatistik auf Datengrundlagen aus den 90er Jahren: Dass unsere Patienten heute durchschnittlich älter sind und damit in der Regel auch einen höheren Behandlungsbedarf haben, wird in der aktuellen Bedarfsplanung nicht entsprechend berücksichtigt.

Zweitens wird eine „Strafaktion“ gegen Ärzte in angeblich überversorgten Gebieten den Regionen, in denen der Hausarztmangel bereits besonders kritisch ist, nicht helfen. Dafür sind die Argumente, die für oder gegen eine Niederlassung in einer Region sprechen, zu vielfältig. Es müssen besonders in strukturschwächeren Gebieten Anreize gesetzt werden, um den ärztlichen Nachwuchs für eine Niederlassung dort zu begeistern. Bereits bestehende Praxen einfach für ihren Standort zu bestrafen ist ungerecht, willkürlich und wird sicherlich in keiner Form zum Erhalt oder gar zu einer Verbesserung der ambulanten Versorgungsstrukturen beitragen.

Ein verlässliches, angemessenes Honorar für die Ärzte, erträgliche Arbeitsbedingungen hinsichtlich der Arbeitsbelastung während und vor allem auch außerhalb der Sprechstundenzeiten (etwa durch Bereitschaftsdienste): Das sind die wesentlichen Punkte, an denen sich etwas ändern muss, damit die ambulante ärztliche Versorgung weiterhin aufrecht erhalten werden kann. Davon werden wir den Bundestagsabgeordneten Max Straubinger und andere Gesundheitspolitiker in persönlichen Gesprächen überzeugen.

Ihr Vorstand der KVB

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Steigende Arzneimittelkosten resultieren aus Innovationen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Jahr für Jahr beschweren sich die gesetzlichen Krankenkassen über steigende Arzneimittelkosten. Dabei wird oftmals uns niedergelassenen Haus- und Fachärzten die (Mit-)Verantwortung für die Kostensteigerung angelastet. Doch Fakt ist: Die Verordnungszahlen in Bayern sind in den letzten zwei Jahren um 2 Prozent zurück gegangen. Gleichzeitig sind allerdings die Verordnungskosten um über 5 Prozent gestiegen.

Einsparungen vor allem aufgrund eines Rückgangs der Verordnungszahlen von günstigen Arzneimitteln, wie sie oft in der Standardtherapie weniger schwerwiegender Erkrankungen eingesetzt werden, stehen enorme Kostensteigerungen bei hochpreisigen Arzneimitteln, die bei besonders schwerwiegenden und/oder seltenen Erkrankungen eingesetzt werden, gegenüber.

Dabei werden in Bayern in fast 4 Millionen Fällen Arzneimittel verordnet, die es vor zwei Jahren in dieser Form noch nicht gab. Über 190 Millionen Euro und somit mehr als 20 Prozent der gesamten Verordnungskosten im Arzneimittelbereich resultieren aus diesem Segment der innovativen bzw. neuen Arzneimittel. Dabei handelt es sich um Spezialpräparate wie beispielsweise Zytostatika-Zubereitungen und andere.

Innovation in der Pharmakotherapie hat ihren Preis. Sollen wir die Verordnungskosten weiter senken, müssten wir unseren Patienten mit schwerwiegenden oder seltenen Erkrankungen die medizinisch notwendige Pharmakotherapie verweigern. Damit treibt man uns Ärzte in eine ethische Falle …

Ihr Vorstand der KVB

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Keine Dokumentationsprüfungen mehr bei photodynamischer Therapie am Augenhintergrund

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bereits im April diesen Jahres konnten wir Ihnen mitteilen, dass die Stichprobenprüfungen bei CTs ausgesetzt werden. Nun fällt die nächste Prüfung weg: Die Dokumentationsprüfungen bei der photodynamischen Therapie am Augenhintergrund werden – zunächst einmal bis zum 30. Juni 2014 – ausgesetzt.

Hintergrund ist das konstant hohe Qualitätsniveau, das bei den bisherigen Prüfungen ermittelt wurde und die jetzige Aussetzung der Prüfung rechtfertigt. Dank Ihres großen Engagements und der nachgewiesenen Spitzenqualität kann damit nun eine weitere bürokratische Hürde fallen. Wir hoffen und setzen uns dafür ein, dass noch viele weitere bürokratische Akte diesem Beispiel folgen …

Ihr Vorstand der KVB

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Kostenerstattung – ein weiterer Schritt in Richtung Umsetzung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unser Ziel, neue Honorarmodelle zu entwickeln, die zur bayerischen Versorgungslandschaft besser passen, verfolgen wir konsequent. Insbesondere im fachärztlichen Bereich geht es dabei auch um die Kostenerstattung. Nachdem ein neues Honorarmodell wie die Kostenerstattung jedoch nur dann eine Chance hat, sich erfolgreich durchzusetzen – sprich: von Ihnen, von unseren Patienten sowie von den Krankenkassen und der Politik akzeptiert zu werden –, wenn es vollständig durchdacht ist, arbeiten wir derzeit an einem entsprechenden Feinkonzept.

Dazu arbeiten im Projektteam „Versorgungsmodell Gesundheitsland Bayern“ Dr. Thomas Drabinski, Leiter des Instituts für Mikrodatenanalyse in Kiel, sowie KVB-Experten aus den Bereichen Versorgungsentwicklung und Vertragspolitik zusammen. Gemeinsam entwickeln wir ein Konzept zur konkreten Umsetzung des Kostenerstattungsmodells.

Und eine Modellregion für einen ersten Praxistest haben wir auch schon im Blick: Aktuell sind wir mit dem Ärztenetz GOIN aus dem Raum Ingolstadt im Gespräch. Gleichzeitig stimmen wir mit Krankenkassen – momentan der Audi BKK – ab, wie die Umsetzung für die Versicherten konkret aussehen könnte. Unser Ziel: Der Start des Modellvorhabens für mehr Transparenz, Honorargerechtigkeit und Planungssicherheit zum 1.1.2012.

Ihr Vorstand der KVB

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Mehr Service für Sie!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unter dem Motto „Mehr Service für die Mitglieder“ haben wir einige Entwicklungen angestoßen, damit Ihre KVB Sie künftig noch besser unterstützt. Unser Ziel ist, Ihr Vertrauen in die KVB zurückzugewinnen und damit die Mitgliederzufriedenheit zu erhöhen. Wir meinen: Das geht vor allem mit mehr Transparenz und Service, mit Entbürokratisierung und kompetenter Beratung durch die Mitarbeiter der KVB.

Ein zentraler Punkt sind dabei neue, praxisfreundlichere Prozessstrukturen bei Abrechnung und Widerspruchsbearbeitung. So mussten beispielsweise durch verschiedene komplexe Verwaltungsakte im Rahmen der Honorarberechnung bisher unterschiedliche Fristen für Widersprüche gegen Zuweisung und Honorarbescheid eingehalten werden. Hierbei ging Ihnen viel Zeit und auch der Überblick leicht verloren. Darum haben wir eine Vereinfachung durch Änderung der Widerspruchsfrist bei der Zuweisung durchgeführt – mit der Folge, dass künftig Widersprüche gegen RLV-Zuweisung und Honorarbescheid zeitgleich eingelegt werden können. Und sollte es bei Ihrer eingereichten Abrechnung einmal zu Unstimmigkeiten kommen, werden Sie nun erst einmal von Ihrer KVB telefonisch oder per Post kontaktiert, um offene Fragen direkt klären zu können.

Beim schwierigen Thema Wirtschaftlichkeitsprüfungen streben wir einige substantielle Änderungen an, wie Sie hier in einem eigenen Beitrag lesen können. Darüber hinaus wollen wir allerdings auch in diesem Bereich die Beratung stärken. „Beratung vor Regress“ – das ist unsere Devise.

Auch die geplante Regionalisierung der KVB schreitet voran. Aktuell werden in allen Regionen Bayerns insgesamt fünfzehn neue Stellen KVB-intern neu besetzt. Das Stellenprofil: kompetente Beratung für Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, und zwar vor Ort.

Und auch telefonisch ist Ihre KVB für Sie jetzt noch besser zu erreichen: Zum 1. August 2011 werden die kostenpflichtigen 01805er-Telefonnummern der Servicetelefonie auf 089er-Nummern (quasi zum Ortstarif zu erreichen) umgestellt. Alle Servicenummern der KVB finden Sie übrigens auf der letzten Seite jeder Ausgabe unseres Mitgliedermagazins KVB FORUM.

Ihr Vorstand der KVB

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Jetzige Prüfkriterien sind für Wirtschaftlichkeitsprüfungen ungeeignet!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

aktuelle Studien der KVB zeigen, dass die Prüfkriterien, die für die Wirtschaftlichkeitsprüfung durch die Prüfstelle Ärzte Bayern gelten, nicht geeignet sind, tatsächlich die Wirtschaftlichkeit der Verordnung zu messen. Durch die Anwendung der aktuellen Prüfkriterien geraten insbesondere Kolleginnen und Kollegen in Regressgefahr, die besonders viele ältere oder besonders schwer erkrankte Patienten pharmakotherapeutisch betreuen – obwohl sie nur nach medizinischer Notwendigkeit und keinesfalls unwirtschaftlich verordnen.

Es kann nicht sein, dass wir dafür in Haftung genommen und persönlich zur Kasse gebeten werden, wenn wir unsere Patienten nach den Regeln der ärztlichen Kunst und den maßgeblichen Leitlinien behandeln! Zudem ist die Angst vor Regressen eine der größten Sorgen des ärztlichen Nachwuchses. So lange dieses Damokles-Schwert über uns schwebt, werden wir kaum ausreichend junge Kolleginnen und Kollegen für die Niederlassung in eigener Praxis begeistern können. Wirtschaftlichkeit in der Verordnung ist zwar wichtig – muss aber anhand fairer, realistischer und belastbarer Kriterien geprüft werden.

Deshalb werden wir die Prüfvereinbarung zur Wirtschaftlichkeitsprüfung zum 31. Dezember 2011 kündigen, um neue, bessere Prüfkriterien zu vereinbaren. Gleichzeitig wollen wir mit den Krankenkassen über die Aussetzung der laufenden Durchschnittsprüfungen verhandeln.

Ihr Vorstand der KVB

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Ambulante Spezialärztliche Versorgung darf in dieser Form nicht kommen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Votum der Vertreterversammlung (VV) am 6. Juli war eindeutig: In der aktuell im Gesetzentwurf vorgesehenen Form würde die geplante Einführung einer neuen Versorgungsebene zur Ambulanten Spezialärztlichen Versorgung (ASV) die niedergelassenen Fachärzte gefährden. Darum hat die VV eine entsprechende Resolution verabschiedet und sich damit klar gegen die ASV in ihrer jetzigen Form ausgesprochen.

Die Argumente gegen eine ASV in dieser Form sind vielfältig, zu viele Fragen sind noch offen. Um nur ein paar unserer Kritikpunkte zu nennen:

  • Durch die geplanten Regelungen wäre fachärztliche Spitzenmedizin für die Patienten nicht mehr flächendeckend verfügbar, weil die Leistungen der ASV nicht mehr Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung wären und somit keinem Sicherstellungsauftrag mehr unterliegen würden.
  • Unter den jetzigen Voraussetzungen gäbe es keine Garantie für gleichermaßen hohe Qualitätsstandards. Während niedergelassene Fachärzte dem hohen Facharztstandard verpflichtet sind, könnte die gleiche Leistung in einem Krankenhaus auch ein Assistenzarzt erbringen.
  • Der vorliegende Gesetzentwurf fördert beim Thema ASV die Krankenhäuser weit mehr als die Niedergelassenen, denn: Kliniken nutzen Geräte, die aus öffentlicher Hand finanziert werden, während Ärzte in eigener Praxis ihre Investitionen selbst erwirtschaften müssen. Das ist mit einem Investitionskostenabschlag von nur 5 Prozent bei Kliniken nicht angemessen berücksichtigt. Und: Wir Niedergelassenen sollen eine Reduzierung der für die ambulante Versorgung zur Verfügung stehenden Gelder in Höhe der spezialärztlich erbrachten Leistungen hinnehmen, während im stationären Sektor keine solche Bereinigung vorgesehen ist. Damit sind aber die Voraussetzungen für einen fairen Wettbewerb zwischen ambulant und stationär nicht gegeben. 

Eine umfassende Darstellung der Fakten rund um die geplante Ambulante Spezialärztliche Versorgung finden Sie auch in der aktuellen Ausgabe unseres Polit-Journals KVB IMPULS.

Ihr Vorstand der KVB

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VV und Vorstand sehen eGK nach wie vor kritisch!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir waren von Anfang an skeptisch – und sind es noch immer: Die Elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist teuer, ohne einen Mehrwert zur Chipkarte zu bieten, und außerdem nach wie vor nicht sicher. Wegen der mangelnden Praxistauglichkeit und der bereits im Vorfeld der Einführung der eGK aufgetretenen Sicherheitsmängel hatten wir den Basis-Rollout der eGK-Lesegeräte Ende Mai gestoppt.

Von der VV wurde unsere kritische Haltung nun bestätigt. Das Votum der VV zum weiteren Vorgehen:

Die KVB setzt nur die gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen hinsichtlich der Antragsbearbeitung auf Fördermittel für die Anschaffung der eGK-Lesegeräte um. Informationsveranstaltungen, Werbematerialien oder ähnliches wird es mit uns nicht geben. Im Gegenteil: Wir werden auf Politik, Krankenkassen und Gerätehersteller einwirken, den Rollout endgültig zu stoppen!

Ihr Vorstand der KVB

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Hausärztliche Versorgung – Statistik versus Realität

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

aktuelle Analysen der KVB haben ergeben, dass von den über 9.000 in Bayern registrierten Hausärzten rund 1.600 Hausärzte – gewisse Definitionen vorausgesetzt – nicht typisch hausärztlich tätig sind. Das heißt: Fast 20 Prozent der Ärzte, die formell zwar dem hausärztlichen Versorgungsbereich zugehörig sind, sind nicht direkt an der Umsetzung des hausärztlichen Versorgungsauftrags beteiligt.

Hierbei zeigt sich das Problem einer zu schematischen und auch überholten Auslegung der Definition von haus- und fachärztlicher Tätigkeit. Der Gesetzgeber ist dringend aufgefordert, bezüglich der Klärung substantieller Bestandteile des hausärztlichen Versorgungsauftrages nachzuschärfen.

Selbstverständlich versorgen auch die 1.600 Ärzte, die aus unserer Sicht nicht den hausärztlichen Versorgungsauftrag umsetzen, ihre Patienten. Sie erbringen allerdings schwerpunktmäßig eher Leistungen aus anderen Versorgungsbereichen (zum Beispiel onkologisch, psychotherapeutisch oder schmerztherapeutisch).

Dass von den in Bayern als Hausärzte zugelassenen Ärzten nur 80 Prozent tatsächlich die hausärztliche Versorgung der Menschen sicherstellen, hat erhebliche Konsequenzen – unter anderem für die Bedarfsplanung. Bezieht man in die Berechnung der Zahlen zur Bedarfsplanung – also in die Berechnung des Verhältnisses von Ärzten und zu versorgenden Menschen – nur noch diejenigen Hausärzte ein, die auch tatsächlich als Hausärzte tätig sind, ergibt sich in Bayern das Bild einer Versorgungswirklichkeit, das sich erheblich von der statistischen Darstellung unterscheidet:

Und auch die Zukunft der hausärztlichen Versorgung erscheint noch kritischer als bisher befürchtet, wenn man in der Bedarfsplanung nur noch die tatsächlich hausärztlich tätigen Hausärzte berücksichtigt. Denn rund ein Viertel der bayerischen Hausärzte sind 60 Jahre alt und älter. Vor diesem Hintergrund ist die Förderung des hausärztlichen Nachwuchses eine der dringendsten Herausforderungen überhaupt – und darauf werden wir Krankenkassen, Politik und Öffentlichkeit mit aller Vehemenz hinweisen.

Ähnliche Analysen zu ausgewählten fachärztlichen Bereichen werden derzeit bei der KVB erarbeitet.

Ihr Vorstand der KVB

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Spannende Diskussionsrunde in Berlin

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Dr. Astrid Bühren, Dr. Ilka Enger, Dr. Petra Reis-Berkowicz

am vergangenen Dienstag haben wir einen politischen Themenabend in der Bundeshauptstadt ausgerichtet. Das Interesse an unserer Veranstaltung zum GKV-Versorgungsgesetz unter dem Motto „Versorgung optimal steuern – aber wie?“ war groß. Trotz wie üblich zahlreicher Parallelveranstaltungen in Berlin kamen knapp 120 Gäste – darunter Politiker, Journalisten und Repräsentanten ärztlicher Berufsverbände. Die Vertretung des Freistaats Bayern war der ideale Austragungsort: Nicht nur auf Grund der für solche Veranstaltungen hervorragend geeigneten Räume, sondern vor allem um die von uns angestrebte stärkere Präsenz auf Bundesebene zu betonen. Weiterlesen

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Ambulante Kodierrichtlinien sind kein Thema mehr

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in den letzten Tagen erreichen uns einige Anfragen von Kolleginnen und Kollegen, ob denn die Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) nun wirklich nicht zum 1. Juli 2011 angewendet werden müssen. Fakt ist: Eine hundertprozentige, rechtsverbindliche Auskunft dazu gibt es derzeit nicht. Aber es gibt zahlreiche Indizien, die dafür sprechen, dass die AKR vom Tisch sind und wir Ihnen empfehlen können, die AKR nicht zum 1. Juli 2011 anzuwenden. Weiterlesen

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Das neue Gesicht der KVB

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie bereits in der Vertreterversammlung Anfang April dargestellt, bekommt die KVB sukzessive ein neues Gesicht. Insgesamt wollen wir mit einem einheitlichen, klaren und modernen Design unserer Philosophie von mehr Transparenz und Mitgliedernähe Ausdruck verleihen – bei gleichzeitiger Berücksichtigung einer sparsamen Verwendung der Mittel. Weiterlesen

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Einführung eGK – so nicht!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit einem Rundschreiben Mitte letzter Woche und einer Presseinformation ein paar Tage zuvor hatten wir bereits darüber informiert, dass wir Ihnen aktuell die Anschaffung von Lesegeräten für die Elektronische Gesundheitskarte (eGK) nicht empfehlen können. Weiterlesen

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Honorarverhandlungskompetenz zurück in die Regionen – mit einem „Gesundheitsfonds light“

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

um die hervorragenden ambulanten Versorgungsstrukturen in Bayern erhalten zu können, reicht es nicht, nur die Honorarverteilungskompetenz zurück in die Regionen zu verlagern. Wir brauchen dazu unbedingt auch die Kompetenz zu Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen im Freistaat. Nur wenn wir auch über die Höhe der für die ambulante Versorgung zur Verfügung stehenden Summe verhandeln können, haben wir die Möglichkeit, die bayerische Versorgungslandschaft mit ihren besonderen Behandlungsangeboten angemessen zu finanzieren.  Weiterlesen

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Angeblich zu viele Untersuchungen: Veröffentlichung der NPA lässt Praxisalltag außer Acht

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

laut aktuellen Medienberichten hat die amerikanische Ärztevereinigung National Physicians Alliance (NPA) unter dem Titel „Less is more“ einen Bericht veröffentlicht, demzufolge zu viele unnötige Untersuchungen und Therapien durchgeführt werden. Sie bezieht sich auf Studien und Auswertungen von Fachliteratur und warnt vor dem ausufernden Einsatz teurer Diagnoseverfahren und der oft übereiligen Verschreibung teurer Medikamente. Weiterlesen

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Wir wollen keine weitere Umverteilung zulasten Bayerns!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

rund ein Dutzend verschiedener Modelle zur Konvergenz der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (mGV) wurden in der Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) diskutiert. Dabei wies jedes Modell unterschiedliche Berechnungswege und Ergebnisse aus. Aber eines haben all diese Modelle zur neuerlichen Umverteilung von Honorarzuwächsen der Ärzte gemeinsam: Am Ende zahlt Bayern! Weiterlesen

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Bayerische Interessen in Berlin II

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir hatten Sie ja bereits Anfang April darüber informiert, wie schwer es für uns bayerische Ärzte ist, unsere Interessen auf Bundesebene zu vertreten. Einer der schwerwiegendsten Gründe dafür ist die demokratische Unwucht im KBV-System: Hätte die KVB so viele Stimmen, wie ihr eigentlich nach der Mitgliederstärke zustehen würden, wären wir mit 9 Sitzen in der KBV-Vertreterversammlung vertreten. Stattdessen haben wir aber nur 6 Sitze. Wir setzen uns auf politischer Ebene – unter anderem im Gespräch mit dem bayerischen Gesundheitsminister Dr. Markus Söder – dafür ein, dass dieses System mittelfristig geändert wird. Wir favorisieren das System der „Doppelten Mehrheiten“ analog der neuen Regelung in der Europäischen Union. Weiterlesen

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