Liebe Kolleginnen und Kollegen,
neben der Freien Allianz der Länder-KVen (FALK), in der auch die KVB Mitglied ist, hat sich mittlerweile ein weiterer Zusammenschluss von Länder-KVen gegründet: die Arbeitsgemeinschaft „Länderübergreifender angemessener Versorgungsanspruch“ (LAVA). Die in der Arbeitsgemeinschaft LAVA organisierten KVen – Brandenburg, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe – fordern, „dass die Finanzmittel strikt auf der Grundlage der regionalen Morbidität zugewiesen werden müssten“. Ihres Erachtens setzt „ein bundesweit gleichwertiges Leistungsangebot auch eine bundesweit gleichwertige Finanzierung“ voraus.
Doch so plausibel das auf den ersten Blick zu sein scheint: Diese Betrachtung berücksichtigt nicht, dass sich die Versorgungslandschaften bundesweit regional stark unterscheiden. Von einem „bundesweit gleichwertigen Leistungsangebot“ kann daher keine Rede sein. Die Bedingungen, unter denen die Ärzte und Psychotherapeuten arbeiten, sind ebenfalls völlig unterschiedlich, so differieren die Kosten für den Praxisbetrieb je nach Lage, Ausstattung und Personalbesetzung erheblich.
Aus unserer Sicht kann die so genannte Krankheitslast nicht das einzige Kriterium für die Verteilung der Finanzmittel sein. Denn nicht nur der Behandlungsbedarf, auch das vor Ort existierende Behandlungsangebot in Umfang und Güte ist ein wichtiges Kriterium. Um es deutlich zu sagen: Die bayerischen Praxen dürfen heute nicht dafür bestraft werden, dass sie Jahrzehnte lang hervorragende Arbeit geleistet und im Freistaat eine exzellente Versorgung mit aufgebaut haben – in der beispielsweise viele Leistungen ambulant flächendeckend und wohnortnah erbracht werden, die andernorts nur in großen Zentren oder sogar im stationären Bereich angeboten werden.
Letztlich zeigt die Initiative der Arbeitsgemeinschaft LAVA daher aber eines ganz deutlich: Was für die eine Region richtig sein mag, geht für die andere Region schlicht an der Realität vorbei. Darum brauchen wir dringend mehr Regionalisierung. Transparenz und Gerechtigkeit kann es im Gesundheitswesen nicht geben, solange von Berlin aus bundeseinheitliche Regelungen diktiert werden. Die Patienten werden in den Praxen vor Ort behandelt. Deshalb müssen auch die Versorgungs- und Vergütungsstrukturen unbedingt vor Ort gestaltet werden.
Darum werden wir uns auch weiterhin mit aller Kraft für die Regionalisierung einsetzen – insbesondere in den aktuellen Beratungen zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz.
Ihr Vorstand der KVB